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B. Erste Stunde
Beratung - Erste Stunde
Beratung im Bereich Telekom, IT, Datensicherheit und Cloud Lösungen.
Artikelnummer:
21001001
Preis:
CHF 64.62
Enthaltene Mehrwertsteuer 7.7%
CHF 4.62
Zuzüglich Porto und Verpackung.
AGB
1. Geltungsbereich
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für sämtliche Beratungsangebote und Leistungen, sowie Realisierung von Konzepten, nachfolgend „Beratungsleistungen“ genannt, durch die Catto Services, Im Langacker 20, 8304 Wallisellen, nachfolgend „Catto Services“ genannt, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.
b. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots der Catto Services durch den Kunden. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erhalten keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Catto Services diese schriftlich anerkannt.
c. Soweit Beratungsverträge oder Angebote der Catto Services schriftliche Bestimmungen enthalten, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
d. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit Kunden auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Angebote und Leistungen der Catto Services.
2. Mitwirkung des Kunden
Sämtliche Fragen der Catto Services über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden vom Kunden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die Catto Services wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung für die Beratung von Bedeutung sein können. Die Catto Services ist berechtigt, die Ergebnisse und erworbenen Kenntnisse aus dem Auftrag im Rahmen anderweitiger Beratungstätigkeit für sich zu verwenden, sofern jede individuelle Bezugnahme auf den Auftrag vermieden wird. Die Catto Services wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die für die Beratung von Bedeutung sein können.
3. Abnahme durch den Kunden
Von der Catto Services gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Tagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der Catto Services unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äussert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.
4. Rechnungsstellung
Die Catto Services ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall, monatlich im nach hinein, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die Catto Services berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
5. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
Die Catto Services kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Catto Services die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die Catto Services beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Catto Services mittelbar oder unmittelbar betroffen ist. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Catto Services berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird die Catto Services von ihren Vertragspflichten frei.
6. Haftung
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von der Catto Services ausgeschlossen. Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von der Catto Services nicht garantiert werden. Die Catto Services haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Catto Services indes nur, sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7. Rechnungsstellung
Wenn sich der Auftrag eines Kunden über mehrere Monate erstreckt, ist die Catto Services berechtigt, die erbrachte Beratungsleistung monatlich im nach hinein in Rechnung zu stellen.
8. Zahlungskonditionen
Das Beratungshonorar ist innert 30 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Catto Services berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.
9. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt. Die Catto Services ist zur Geheimhaltung der während der Durchführung des Auftrages bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet und bewahrt über Inhalt und Durchführung der Zusammenarbeit Vertraulichkeit und über bekannt gewordene Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen. Allfällig zu erstellendes Foto- und Filmmaterial wird ausschliesslich für die Ausführung des Kundenauftrages verwendet. Jede Drittverwendung ist der Catto Services untersagt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für sämtliche Beratungsangebote und Leistungen, sowie Realisierung von Konzepten, nachfolgend „Beratungsleistungen“ genannt, durch die Catto Services, Im Langacker 20, 8304 Wallisellen, nachfolgend „Catto Services“ genannt, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.
b. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots der Catto Services durch den Kunden. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erhalten keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Catto Services diese schriftlich anerkannt.
c. Soweit Beratungsverträge oder Angebote der Catto Services schriftliche Bestimmungen enthalten, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
d. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit Kunden auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Angebote und Leistungen der Catto Services.
2. Mitwirkung des Kunden
Sämtliche Fragen der Catto Services über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden vom Kunden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die Catto Services wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung für die Beratung von Bedeutung sein können. Die Catto Services ist berechtigt, die Ergebnisse und erworbenen Kenntnisse aus dem Auftrag im Rahmen anderweitiger Beratungstätigkeit für sich zu verwenden, sofern jede individuelle Bezugnahme auf den Auftrag vermieden wird. Die Catto Services wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die für die Beratung von Bedeutung sein können.
3. Abnahme durch den Kunden
Von der Catto Services gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Tagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der Catto Services unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äussert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.
4. Rechnungsstellung
Die Catto Services ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall, monatlich im nach hinein, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die Catto Services berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
5. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
Die Catto Services kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Catto Services die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die Catto Services beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Catto Services mittelbar oder unmittelbar betroffen ist. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Catto Services berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird die Catto Services von ihren Vertragspflichten frei.
6. Haftung
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von der Catto Services ausgeschlossen. Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von der Catto Services nicht garantiert werden. Die Catto Services haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Catto Services indes nur, sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7. Rechnungsstellung
Wenn sich der Auftrag eines Kunden über mehrere Monate erstreckt, ist die Catto Services berechtigt, die erbrachte Beratungsleistung monatlich im nach hinein in Rechnung zu stellen.
8. Zahlungskonditionen
Das Beratungshonorar ist innert 30 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Catto Services berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.
9. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt. Die Catto Services ist zur Geheimhaltung der während der Durchführung des Auftrages bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet und bewahrt über Inhalt und Durchführung der Zusammenarbeit Vertraulichkeit und über bekannt gewordene Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen. Allfällig zu erstellendes Foto- und Filmmaterial wird ausschliesslich für die Ausführung des Kundenauftrages verwendet. Jede Drittverwendung ist der Catto Services untersagt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
Lieferbedingungen
Preise sind Spezielle Internet Preise für Vorausbezahlte Beratung. Erste Termin Vereinbarung Garantie: innert 90 Tage. Bitte persönliche Termin Frist Angeben beim Termin Vorschlagantrag. Abo ist 12 Monate Gültig. Produkte Lieferfrist: Innert 30 Tagen
Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse:
info@steigerlegal.ch
Handelsregister Zürich, Schweiz, CHE-202.858.703
Catto Services ist nicht mehrwertsteuerpflichtig